Allgemeine Geschäftsbedingungen Schweiz.
Version 2.0 Stand 1. Januar 2022.
1. Vertragspartner.
Vertragspartner sind die Entourage Pharma Consulting AG
4052 Basel / Schweiz
vertreten durch die Verwaltungsräte
Herr Dominik M. Aumer und Herr Moritz Haucke
– im Folgenden Auftragnehmer genannt
– und der Auftraggeber
– im Folgenden Auftraggeber genannt –
2. Inhalt des Vertrages und Geltungsbereich.
2.1 Vorstellung des Kandidaten.
Der Kandidat gilt durch die Übermittlung von Informationen, die eine eindeutige Identifikation seiner Identität ermöglichen, als vorgestellt (im Folgenden: „Vorstellung“ genannt). Wird innerhalb von 12 Monaten nach Vorstellung des Kandidaten ein Vertrag (bspw. Arbeitsvertrag, Interim Management Vertrag, Beratungsvertrag oder Beteiligungsvertrag – unabhängig ob Teilzeit oder Vollzeit) zwischen dem Auftraggeber und dem vorgestellten Kandidaten geschlossen, nehmen beide Parteien an, dass der Vertrag auf Basis der Vorstellung des Kandidaten durch den Auftragnehmer geschlossen wurde. Wurde der Kandidat in den letzten drei Monaten vor der Vorstellung durch den Auftragnehmer beim Unternehmen bereits anderweitig vorstellig – unabhängig von der Vorstellung durch den Auftragnehmer, muss dies durch den Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach der Vorstellung dem Auftragnehmer schriftlich angezeigt werden. Für diesen Fall erfolgt keine weitergehende Leistungserbringung durch den Auftragnehmer. Der Auftraggeber hat die anderweitige Vorstellung des Kandidaten auf Verlangen innerhalb von 14 Tagen gegenüber dem Auftragnehmer durch geeignete Belege nachzuweisen.